Aktuelles

 

02/2024 Wir sind wieder sichtbar!

Physiotherapie & Podologie Großmann, Hohenzollernring 106, 13585 Berlin

Nach den monatelangen Fassadenarbeiten können wir nun

langsam den Frühling begrüßen. 

Ihr TherapeutenTeam der Physiotherapie & Podologie Großmann,  Hohenzollernring 106, 13585 Berlin


 

01/2024 Die Gangspezialistin (TV-Tip)

Kirsten Götz-Neumann ist Physiotherapeutin, spezialisiert auf Gangdiagnostik – und sie hat das Talent, Kolleginnen und Kollegen sowie Patientinnen und Patienten besonders zu motivieren. Das langjährige Mitglied bei PHYSIO-DEUTSCHLAND lehrt Menschen mit teilweise schwerwiegenden Bewegungsstörungen und Schmerzen warum das Gehen, der individuell richtige Gang das entscheidende Merkmal im Genesungsprozess ist und damit wieder zu mehr Lebensqualität führen kann. Zu sehen jetzt in einer besonderen Reportage vom Südwestrundfunk (SWR).

SWR Wissen: Die Gangspezialistin - Richtig laufen lernen (ARD Mediathek)



Ein gesundes und friedvolles Weihnachtsfest

 



 12/2023 Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie konnten sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Vergütungserhöhung zum 01. Januar 2024 einigen.



 

09/2023 Welttag der Physiotherapie am 08.09.2023

Der Welttag der Physiotherapie steht im Zeichen von Arthritis und wie Physiotherapie helfen kann.

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage von PHYSIO-DEUTSCHLAND

 


Ihr #Therapeutenteam Großmann




03/2023 Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Da Häufigkeit und Schwere der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stetig abnehmen, wird die eigentlich bis zum 07. April 2023 geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung frühzeitig am 2. Februar 2023 aufgehoben.

Auch für Tätige in Gesundheitsberufen gibt es Erleichterungen, auch wenn Praxisinhaber weiterhin in individuellen Gefährdungsbeurteilungen die Empfehlungen der BGW beachten müssen, siehe Internetseite der Berufsgenossenschaft.

Für Patienten allerdings ist dies anders:

Diese müssen gemäß § 28 b Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterhin FFP2-Masken in therapeutischen Praxen tragen. Diese Regelung gilt noch bis zum 7. April 2023.
Was bleibt
Zur Verhütung von Ansteckungen bei der Arbeit sowie insbesondere bei lokalen und branchenspezifischen Infektionsausbrüchen werden weiterhin praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten empfohlen.


12/2022 Schiedsstelle beschließt Vergütungserhöhung ab 01. Januar 2023 für physiotherapeutische Behandlungen


 

 

 

 

 

Demonstration Schulgeldfreiheit Berlin 2018

 

 

 


10/2022 Auszubildende der Gesundheitsfachberufe müssen ab Herbst in Berlin kein Schulgeld mehr bezahlen

Pressemitteilung Berliner Senat

Artikel PHYSIO-DEUTSCHLAND LV Nordost



10/2022 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

FFP2-Maskenpflicht Plakat

 

 

 

Neufassung gültig vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.

Die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde am 31. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossen und tritt zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Verordnung dient dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Daher müssen wir unsere Patienten bitten,  ausschließlich FFP 2 Masken in der Praxis zu tragen. 




G-BA Logo

 

 

 

09/2022 Gemeinsamer Bundesausschuss ergänzt Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf (Quelle: G-BA )

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Liste jener Erkrankungen ergänzt, bei denen er davon ausgeht, dass Patientinnen und Patienten langfristig Heilmittel brauchen. In die sogenannte Diagnoseliste für einen langfristigen Heilmittelbedarf wurden unter anderem weitere neuromuskuläre Erkrankungen sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen aufgenommen. Mit der Ergänzung der Diagnoseliste erweitert sich ab 1. Januar 2023 der Kreis der gesetzlich Versicherten, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt gilt. Heilmittel – beispielsweise Physio- und Ergotherapie – können dann wiederholt für jeweils 12 Wochen verordnet werden. Unnötige Arztbesuche und eine Unterbrechung der fortlaufend benötigten Heilmitteltherapie werden mit der Anerkennung des langfristigen Bedarfs vermieden.



01/2022 Wann wird eine Zuzahlung für GKV-Versicherte fällig?

Zuzahlung Heilmittel #physiotherapie #podologie

 

 

 

12/202COVID-19 Regelungen für physiotherapeutische Praxen

 

 

 

 

Die Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie beim Klick auf die Grafik 

Stand: 10.12.2021



11/2021 +++ Freie Termine +++ Manuelle Lymphdrainage +++ ab Dezember 21

Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns gerne täglich zwischen 8 und 15 Uhr unter 030/33 66 256 oder per E-Mail

Gerne können Sie uns Ihre Heilmittelverordnung vorab hochladen und die verordnete Zeiteinheit benennen. 

Ihr TherapeutenTEAM Großmann


10/2021 Aktualisierung der ärztlichen Heilmittelsoftware ab 01.Oktober 2021 Ärzte erhalten künftig einen Hinweis über ihre Verordnungs-Software, wenn sie bei einer Heilmittelverordnung von der Höchstmenge je Verordnung abweichen können und Heilmittel für bis zu zwölf Wochen verordnen dürfen! Weitere Informationen gibt es hier. Quelle: KBV


 

 

 

09/2021 Ab sofort haben wir unseren Service für die Anmeldung in unserer Therapieeinrichtung erweitert. 

Auf unserer Homepage können Sie uns unter dem Menüpunkt "HMV SENDEN" Ihre Heilmittelverordnung oder therapierelevante Dokumente per E-Mail zusenden. Dadurch werden die Anmeldeprozesse in unserer Praxis deutlich vereinfacht. Dank des Datenschutzes und der hohen Sicherheitsstandards bei unserem Provider STRATO sind Ihre Daten immer bestens geschützt. 100% Serverstandort in Deutschland und 100% grün!


 

 

 

09/2021 Gemeinsamer Bundesausschuss verlängert Corona-Sonderregelungen bis Ende Dezember 2021

In seiner Sitzung vom 16.September 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bestehenden Corona-Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit bestehen die Corona-Sonderregelungen nahtlos weiter. Die Sonderregeln betreffen die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach telefonischer Anamnese sowie zur Behandlungsunterbrechung.

Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/


06/2021 Verordnung von Physiotherapie nach Post-CORVID-19-Syndrom seit 01. Juli 2021 zählt zum besonderen Verordnungsbedarf!

Arztbudget wird bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht mit den Verordnungskosten belastet!

 

 

 

Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV berichtet zur Verordnung von Physiotherapie in ihren  Praxisnachrichten


Physiotherapie beim Post-COVID-Syndrom

 

 

 

Ist beispielsweise eine Wirbelsäulenerkrankung oder Störung der Atmung auf eine COVID-19-Erkrankung zurückzuführen, zum Beispiel bedingt durch wochenlanges Liegen im Krankenbett, können Ärzte Maßnahmen der Physiotherapie verordnen – etwa Krankengymnastik, die auch als Atemtherapie möglich ist. Solche Verordnungen sind ab Juli als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt.


Verordnung für bis zu zwölf Wochen möglich

 

 

 

Liegt ein Post-COVID-Syndrom vor und sind bestimmte Maßnahmen der Physiotherapie und Ergotherapie erforderlich, können Ärzte von der Höchstmenge je Verordnung abweichen und die Behandlungseinheiten für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen kalkulieren. Auch müssen sie nicht die orientierende Behandlungsmenge, die im Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt ist, berücksichtigen.


Interessanter Artikel zum Thema bei rbb24: 

Genesen, aber nicht gesund - über Langzeitfolgen von Covid-19

 

 

 



04/2021 WIR HABEN WEITERHIN GEÖFFNET!

Der Bundestag hat am 22. April 2021 eine bundeseinheitliche Corona-Notbremse beschlossen. Die Abgabe von Dienstleistungen durch therapeutische Praxen die medizinischen/therapeutischen Zwecken dienen, ist damit gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin ausdrücklich erlaubt.

Sie dürfen also ihre Behandlungen in unserer Therapieeinrichtung weiterhin fortsetzen / beginnen. 

Bitte tragen Sie beim Betreten unserer Therapieeinrichtung eine FFP2 Mund-Nasenmaske!



02/2021 +++ Freie Termine +++ Ihre Chance +++ Freie Termine +++


 

 

 

Freie Termine für krankengymnastische Behandlungen „KG“


Unser neuer Kollege ist eingearbeitet und somit können wir Ihnen zeitnah freie Termine für Ihre physiotherapeutische Behandlung anbieten.

Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns gerne täglich zwischen 8 und 15 Uhr unter 030/33 66 256 oder per E-Mail


Ihr TherapeutenTEAM Großmann



Heilmittelverordnung Muster 13 neu

 

 

 

01/2021 Neue Heilmittelverordnung ab Januar 2021 für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung!


Ab Januar 2021 werden die bisherigen Muster 13, 14 und 18 durch eine neue Heilmittelverordnung abgelöst. 

Gerne erklären wir Ihnen, was an dem Formular neu ist und geben Ihnen nähere Erläuterungen zur vertragskonformen Ausstellung und worauf Sie achten müssen.  


Info: Ursprünglich war die Änderung für Oktober 2020 vorgesehen, wurde aber vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf den Januar 2021 verschoben.




Wir haben offen!

 

 

 

12/2020 WIR HABEN WEITERHIN GEÖFFNET!


Trotz der angekündigten Ausgangsbeschränkungen können medizinisch notwendige Leistungen (alle Behandlungen mit Verordnung / „Rezept“) stattfinden. 

Sie dürfen also ihre Behandlungen in unserer Therapieeinrichtung weiterhin fortsetzen / beginnen.






11/2020 Patienteninformation zu podologischen und physiotherapeutischen Behandlungen

Heilmittelverordnung #TherapeutenTEAM Großmann

 

 

 

Liebe Patientinnen und Patienten,


aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Situation sind wir bemüht alle physiotherapeutischen und podologischen Anfragen zeitnah zu beantworten.

Bitte beachten Sie, dass die Gesundheitsberufe systemrelevant sind und wir momentan nur medizinische Behandlungen durchführen dürfen.

Setzen Sie bitte vor eintreten in die Therapieeinrichtung einen Mund und Nasenschutz auf und desinfizieren Sie sich in der Praxis gründlich Ihre Hände. Falls Sie an Erkältungssymptomen leiden bitten wir Sie zuhause zu bleiben und rechtzeitig abzusagen.


Für eine podologische Komplexbehandlung bitten wir Sie sich eine Heilmittelverordnung vom Arzt verschreiben zu lassen.

 


11/2020 Information zu den ab 2. November geltenden Einschränkungen

Coronainfo #TherapeutenTEAM Großmann

 

 

 

Liebe Patientinnen und Patienten, 


die Berufsgenossenschaft BGW hat mit uns eine Vor-Ort-Begehung in unserer Therapieeinrichtung durchgeführt. 

Aufgrund der medizinischen Notwendigkeit unserer Therapieangebote für unsere Patienten und durch die für sehr gut befundene Hygienekonzeption sind die Behandlungen weiterhin möglich. 


Bleiben Sie gesund

Ihr Therapeutenteam Großmann



10/2020 - Wohnung für Mitarbeiter gesucht! 

Wohnungssuche #TherapeutenTEAM Großmann

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 


wir suchen für unseren Mitarbeiter übergangsweise eine nette kleine Wohnung in Berlin Spandau mit der Option ab August 2021 in eine größere Wohnung zu wechseln. 

Unser Mitarbeiter (Physiotherapeut) verfügt über einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit und könnte sofort einen Mietvertrag unterzeichnen.

Wenn Sie eine Wohnung anbieten, eine Besichtigung möglich wäre oder Sie weitere Nachweise benötigen, freuen wir uns über Ihre Nachricht per Mail oder in unserer Praxis.


Mit freundlichen Grüßen


Therapeutenteam Großmann



03/2020 – Patienteninformation zum Coronavirus

 

 

 

Liebe Patientinnen und Patienten, 

 

 

 

wir halten die Praxis aktuell für Sie geöffnet.  Physiotherapie- und Podologie- Praxen sind als systemrelevant eingestuft und damit Bestandteil der medizinischen Versorgung.

Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir Sie über unseren aktuellen Praxisablauf informieren, um die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.


  • Bitte betreten Sie die Praxis nur mit einem Mund-Nasen-Schutz.
  • Bitte desinfizieren Sie sich die Hände beim Betreten und Verlassen der Praxis.  
  • Der Wartebereich wird so organisiert, dass Sie sehr schnell in die Kabinen gebeten werden.
  • Begleitpersonen warten bitte außerhalb der Praxis oder im Auto.
  • Bitte halten Sie Abstand im Anmeldebereich! 
  • Alle Türklinken, sowie die Rezeption werden regelmäßig desinfiziert.
  • Die Therapieliegen und Trainingsgeräte werden ebenfalls nach jeder Benutzung desinfiziert.

 


Unsere Therapeuten arbeiten nur wenn sie gesund sind und halten die Hygienerichtlinien ein. Für die Patienten steht auch Desinfektionsmittel direkt am Eingang bereit. 

Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Hände zur Begrüßung schütteln, ein Lächeln zur Begrüßung soll im Moment reichen.  

Bitte bleiben Sie zu Hause, wenn sie sich krank fühlen, oder erkältet sind, dies ist im Interesse aller Patienten und Kollegen.

Sollten Sie Ihren Termin absagen müssen, bitten wir Sie, wie auf Ihrem Terminzettel vereinbart, 24 Std. vorher unter 030 33 66 256 oder per Mail unter  Anmeldung@physiotherapie-grossmann.de uns zu Informieren. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, kann Ihnen der Ausfall in Rechnung gestellt werden.  

Ihr TherapeutenTEAM der Praxis Großmann 



02/2020 - Podologische Therapie kann zukünftig bei weiteren Erkrankungsbildern als Kassenleistung verordnet werden!

 

 

 


Ärzte können podologische Therapie nicht mehr nur bei diabetischem Fußsyndrom, sondern auch bei krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder als Folge eines Querschnittsyndroms verschreiben. 

Auch bei den neu aufgenommenen Erkrankungen können aufgrund der Gefühls- und Durchblutungsstörungen krankhafte Schädigungen der Zehennägel und der Haut an den Füßen auftreten – vergleichbar mit dem diabetischen Fußsyndrom.



01/2020 – Kinesio-Tape: eine Therapieergänzung

 

 

 


Die Behandlungsmethode mit Kinesio-Tape:

  • medikamentenfreie Therapie mit breitem Anwendungsspektrum
  • wirkt über Rezeptoren der Haut auf Muskulatur und Bänder
  • Stoffwechsel wird auf natürliche Weise angeregt
  • Selbstheilungskräfte des Körpers werden aktiviert
  • verspannte Muskeln können beruhigt, schwache Muskeln angeregt werden
  • nimmt unterstützenden Einfluss auf Körperhaltung und Bewegung
  • in vielen Ländern der Welt als unterstützende Therapie etabliert